AGB

1&1 Pulspack e.K


Herstellung und Vertrieb von Verpackungsmaschinen und Anlagen

Harkortstraße 8

D-42551 Velbert

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

a. Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen der 1&1 Pulspack e.K erbracht werden.


b. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ihre Geltung erstreckt sich zugleich auf alle zukünftigen Geschäfte, die zwischen 1&1 Pulspack e.K und dem Kunden abgewickelt werden. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn 1&1 Pulspack e.K die Lieferung der Waren ausführt, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ausschließlich dann zurück, wenn die 1&1 Pulspack e.K mit ihren Kunden einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.


2. Preise und Preisberechnung

a. Es gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise der 1&1 Pulspack e.K zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer und evtl. anfallende Zölle. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.


b. Sofern mit Kunden Verträge über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Dienstleistungen über einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden, behält sich die 1&1 Pulspack e.K vor, die in diesen Verträgen zugrundegelegten Preise einer möglichen veränderten Kostenentwicklung anzupassen.


3. Angebote und Vertragsschluss

Angebote der 1&1 Pulspack e.K sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung der 1&1 Pulspack e.K zustande oder aber dadurch, dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht wird. Mündlich getroffene Vereinbarungen oder Zusagen erhalten erst dann Wirksamkeit, wenn 1&1 Pulspack e.K diese schriftlich bestätigt.


4. Schriftform der Aufträge

Die 1&1 Pulspack e.K nimmt Aufträge/Bestellungen grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Kunden oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Kunden.


5. Versand und Verpackung

a. Versendungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch für die vom Kunden aufgegebenen oder von der 1&1 Pulspack e.K veranlassten Rücksendungen.


b. Die 1&1 Pulspack e.K ist berechtigt, die Sendungen unter Nachnahmeerhebung zu tätigen.


c. Die Verpackung erfolgt nach dem Ermessen der 1&1 Pulspack e.K und wird dem Kunden in Rechnung gestellt.


6. Liefertermine

Von der 1&1 Pulspack e.K angegebene Liefertermine sind grundsätzlich nur unverbindliche Einschätzungen, keine verbindlichen Fixtermine. Die in schriftlichen Bestellungen von dem Kunden genannten Fixtermine sind für die 1&1 Pulspack e.K nur dann als solche verbindlich, wenn diese sie schriftlich bestätigt hat.


7. Auftragsausführung, Verarbeitung und Lagerung

a. Die 1&1 Pulspack e.K liefert Material für normale Beanspruchung und Verwendung, insbesondere im Hinblick auf Temperaturen und Belastungen. Für die sachgerechte Lagerung der gelieferten Waren ist der Kunde selbst verantwortlich. 1&1 Pulspack e.K übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Beanspruchung entstehen. Der Kunde ist bei Zweifeln über die Beanspruchbarkeit der Waren verpflichtet, sich bei der 1&1 Pulspack e.K die erforderlichen Auskünfte einzuholen.


b. Für den Fall, dass das vertraglich vereinbarte Folienmaterial wegen Lieferschwierigkeiten des Lieferanten oder aus sonstigen technischen, logistischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand geliefert werden kann, ist die 1&1 Pulspack e.K berechtigt, ohne ausdrückliche Rücksprache mit dem Kunden, nach eigenem Ermessen ein hinsichtlich aller Qualitätsmerkmale ähnliches Material zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.


c. Die 1&1 Pulspack e.K ist berechtigt frei zu entscheiden, ob sie den Auftrag entweder selbst ausführt oder aber hierfür ganz oder teilweise die Leistungen Dritter in Anspruch nimmt.


d. Stellt der Auftraggeber der 1&1 Pulspack e.K Produktmuster zur Verfügung, damit so Musterverpackungen oder -abfüllungen vorgenommen und die Eignung von Maschinen getestet werden kann, wird ausdrücklich vereinbart, dass diese Produktmuster nicht an den Auftraggeber zurückgegeben werden müssen, sondern anschließend vernichtet werden können.


e. Durch seine Auftragserteilung erlaubt der Auftraggeber der 1&1 Pulspack e.K ausdrücklich, den Namen des Auftraggebers bzw. die Markennamen der Produkte bzw. entsprechende Logos, die auf der gelieferten Maschine verpackt werden, für Werbezwecke oder für die Nennung von Referenzen zu verwenden. 


8. Rechnungsstellung und Zahlung

a. Der Kaufpreis für Maschinen/Investitionsgüter ist grundsätzlich im Voraus zu leisten, sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.


b. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen der 1&1 Pulspack e.K zur sofortigen Zahlung fällig. Der geschuldete Betrag ist mit dem jeweiligen gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen, wobei das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens unberührt bleibt. Ferner steht der 1&1 Pulspack e.K in diesem Falle bis zur vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht an dem vom Auftraggeber gelieferten Material zu.


c. 1&1 Pulspack e.K ist nicht verpflichtet, Schecks und Wechsel als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Jedenfalls werden sie nur erfüllungshalber angenommen. 


d. Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich der Verzugszinsen ist die 1&1 Pulspack e.K zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet. Tritt der Verzug zu einem Zeitpunkt ein, in dem noch Lieferungen aus anderen laufenden Aufträgen ausstehen, so ist die 1&1 Pulspack e.K  berechtigt, diese Lieferungen nur gegen entsprechende Vorauszahlungen vorzunehmen.


e. Zur Aufrechnung oder Zurückhaltung fälliger Zahlungen ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn Gegenanspruch und Forderung denselben Auftrag betreffen und 1&1 Pulspack e.K die Gegenansprüche anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt sind.


f. Der Käufer verpflichtet sich, die Zahlung bzw. die Restzahlung bei Versandbereitschaft der Maschine innerhalb von 10 Werktagen zu leisten. 1&1 Pulspack e.K verpflichtet sich, den Kunden frühestmöglich über das genaue Datum der Verfügbarkeit der Maschine in Kenntnis zu setzen.


g. Kommt der Käufer seiner Zahlungspflicht und/oder Maschinenübernahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Verfügbarkeitsanzeige nach, trägt der Käufer die Kosten für Ein-, Aus- und Umlagerungen in Höhe von pauschal EUR 230 je Vorgang sowie Lagerkosten in Höhe von EUR 18 je Tag. Darüber hinaus gilt als vereinbart, dass der Käufer für die Dauer des Zahlungs- oder Übernahmeverzuges, beginnend 14 Tage nach Verfügbarkeitsanzeige eine Verzinsung in Höhe von 0,2% des Nettowertes der Maschine, mindestens jedoch EUR 10 pro Tag zu zahlen hat.


h. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus § 8.a. ff. nicht nach, entfällt für die 1&1 Pulspack e.K die Lieferverpflichtung aus dem Kaufvertrag. Gleichzeitig ist 1&1 Pulspack e.K berechtigt, die Anzahlung, durch die der Kaufvertrag zustande gekommen ist, als Vertragsstrafe einzubehalten.


9. Eigentumsvorbehalt

a. Der 1&1 Pulspack e.K bleibt das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren sowie den daraus durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vorbehalten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Ware verarbeitet wird.


b. Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen tritt der Auftraggeber bereits im Vorwege mit dem Abschluss des Vertrages sämtlich an die 1&1 Pulspack e.K zu deren Sicherung ab. Der Auftraggeber ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht gegenüber der 1&1 Pulspack e.K  vertragsgemäß nachkommt. Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen den Nennbetrag der zu sichernden Forderungen um mehr als 15 %, so hat die 1&1 Pulspack e.K Forderungen im Werte des übersteigenden Betrages nach seiner Wahl an den Auftraggeber zurückzuübertragen.


c. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von der 1&1 Pulspack e.K unter Eigentumsvorbehalt gelieferte oder gefertigte Gegenstände oder Materialien zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Pfändungen Dritter sind der 1&1 Pulspack e.K unverzüglich mitzuteilen. Hierdurch entstehende Kosten, insbesondere Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für den Übergang von urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechten, sofern die 1&1 Pulspack e.K solche Rechte anlässlich der von ihr erbrachten Leistung erworben hat.


10. Mängelrügen und Gewährleistungen

a. Mängelrügen oder Beanstandungen offensichtlicher Mängel haben innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Andernfalls verfallen die Gewährleistungsansprüche.


b. Die 1&1 Pulspack e.K erfüllt Gewährleistungsansprüche zunächst im Wege der - ggf. auch mehrmaligen - Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Erst bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde nach eigener Wahl das Recht, die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehende Ersatzansprüche wie der Ersatz von Folgeschäden oder sonstige Schadensersatzforderungen bestehen nur nach Maßgabe der Ziff. 11. Maschinen mit einem Einkaufswert von weniger als EUR 10.000 (zehntausend) haben eine Return-to-Base-Garantie (Send-In-Garantie) von 1 Jahr ab Lieferdatum: Der Kunde meldet seine defekte Maschine telefonisch bei der BluePack Machines GmbH. Sollte eine telefonische Störungsbeseitigung nicht möglich sein, wird der Kunde darüber informiert, an welchen Reparaturstützpunkt der Kunde die Maschine in geeigneter Transportverpackung zurückschicken kann. Hierbei ist der Kunde für den Versand und die Versicherung des Produktes verantwortlich; die Kosten dafür gehen zu seinen Lasten. 1&1 Pulspack e.K trägt im Garantiefall die Kosten für das zur Mängelbeseitigung benötigte Material bzw. Ersatzteil und die anfallende Arbeitszeit sowie für die Rücksendung der Maschine an den Kunden. Bei Maschinen mit einem Einkaufswert von EUR 10.000 (zehntausend) und mehr, hat der Kunde die freie Wahl, seine Maschine an einen zu erfragenden Servicestützpunkt entsprechend der o.g. Serviceleistungen aus der Return-to-Base-Garantie zu senden, oder er nimmt die alternative Garantie mit Vor-Ort-Service (1 Jahr ab Lieferdatum) in Anspruch: Nach Terminabsprache wird ein Techniker beim Kunden vor Ort die Maschine reparieren. 1&1 Pulspack e.K trägt dabei die Kosten aus Reisezeit, Material und Arbeitszeit; der Kunde übernimmt die Reise- und Übernachtungskosten. Sollte die Reparatur vor Ort nicht möglich sein, wird die Maschine oder das Maschinenteil an einen zu erfragenden Reparaturstützpunkt gesendet. Den Hin- Transport übernimmt dabei der Kunde, die Kosten für den Rück- Transport trägt die 1&1 Pulspack e.K. Kosten, die der Käufer trägt, sind im voraus zu begleichen. Eventuelle, erweiterte kostenpflichtige Gewährleistungen werden separat schriftlich festgehalten.


c. Im Falle einer Rückgängigmachung des Vertrages hat der Käufer der 1&1 Pulspack e.K diejenigen Nutzungen zu erstatten, die er trotz des Mangels hat ziehen können. Diese Erstattung beträgt 1% des Kaufpreises, mindestens jedoch netto € 200,- je angefangene Woche.


d. Eine Gewährleistung ist insbesondere für solche Mängel ausgeschlossen, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung seitens des Bestellers oder eines Dritten, natürliche Abnutzung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, ungeeigneten Baugrund oder auf chemische oder elektrochemische Einflüsse zurückzuführen sind, es sei denn die Ursache beruht auf einem Verschulden des Lieferanten. Beruht der Mangel am Liefergegenstand auf einem defekten Teil, welches einfach ausgebaut und eingesetzt werden kann, ist die 1&1 Pulspack e.K berechtigt, dem Kunden ein entsprechendes Ersatzteil kostenlos zuzusenden, welches der Kunde sodann auf eigene Kosten selbst einbaut. In diesem Falle hat der Kunde also keinen Anspruch darauf, dass die 1&1 Pulspack e.K den Einbau des defekten Teils selbst vornimmt oder den Einbau durch einen von ihr beauftragten Dritten vornehmen lässt.


e. Die Mangelhaftigkeit von Teilen einer aus vielen Einzelteilen bestehenden Gesamtlieferung stellt keinen Mangel der kompletten Lieferung dar, wenn der von dem Mangel betroffene Anteil der Gesamtlieferung unter 1% liegt. Aus diesem Grunde kann nur der betroffene Teil reklamiert werden, nicht aber die Lieferung als Ganzes. Handelt es sich um die Lieferung nur eines Gegenstandes oder einiger weniger Gegenstände (z.B. technische Geräte & Maschinen), ist ein Mangel der Gesamtlieferung zu verneinen wenn ein nur untergeordnetes Teil hiervon mangelhaft ist und dessen Mangelhaftigkeit den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes nicht beeinträchtigt. Auch insofern kann nur das betreffende Teil reklamiert werden, nicht aber der Gegenstand oder die Lieferung als Ganzes.


f. Unabhängig davon, um welche Erzeugnisse und Materialien es sich handelt, stellen Farbabweichungen zu den Vorgaben des Kunden keine Mängel dar, die als solche gerügt werden könnten oder zur Verweigerung der Annahme berechtigen.


g. Nachbesserungen Dritter, die ohne die Zustimmung der 1&1 Pulspack e.K durchgeführt werden, bringen die Mängelhaftung der 1&1 Pulspack e.K zum Erlöschen.


h. Im Falle einer Mängelrüge des Kunden ist dieser nur in dem Umfang zu einer Zahlungsverweigerung berechtigt, der dem Verhältnis der reklamierten Waren zu der Gesamtlieferung entspricht.


i. Für den Verkauf von gebrauchten Waren schließt die 1&1 Pulspack e.K jede Gewährleistung aus.


j. Der Höhe nach sind die von der 1&1 Pulspack e.K im Zuge von Mängelbeseitigungs- oder Rückabwicklungsmaßnahmen zu tragenden Kosten in jedem Fall begrenzt auf denjenigen Betrag, der im Falle einer Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland im Höchstfall anfallen würde. Dies gilt auch dann, wenn die 1&1 Pulspack e.K auf Wunsch des Kunden die Ware an einen Ort im Ausland versandt hat.


11. Haftung

Die 1&1 Pulspack e.K haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, im Übrigen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Auch gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht. Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung bleiben hiervon jedoch unberührt.


12. Garantie gewerblicher Schutzrechte und sonstiger Rechte

Der Export unserer Ware kann durch gesetzliche Sicherheitsbestimmungen in den betreffenden Ländern beschränkt sein. Es ist daher dringend erforderlich, dass der Kunde sich mit den entsprechenden Bestimmungen vertraut macht und seine diesbezüglichen Anforderungen genau definiert. Hierauf werden die Kunden ausdrücklich mit dem Hinweis aufmerksam gemacht, dass eine Haftung von 1&1 Pulspack e.K ausgeschlossen ist, wenn der Kunde mit entsprechenden Bedenken der zuständigen Behörden und Institutionen konfrontiert wird.


13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung der Sitz der 1&1 Pulspack e.K .


14. Rechtswahl

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht, jedoch unter Ausschluss der Anwendbarkeit des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).


15. Gerichtsstand / Datenschutz

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft zwischen uns und dem Kunden, für das diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten, ist nach unserer Wahl der Ort unseres Sitzes oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen uns ist:


Registergericht: Amtsgericht Wuppertal


Registernummer: HR A 21401


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE


813763833


1&1 Pulspack e.K. Inhaber: Mehmet Ince


Poststraße 56, 42549 Velbert


Tel. 02051-803799-0


Fax. 02051-803799-19


Mail: info@pulspack.de


16. Sonstige Bestimmungen

Jede von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Parteien durch eine Regelung zu ersetzen, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck so nahe wie möglich kommt, den Grund der Unwirksamkeit jedoch vermeidet. Entsprechendes gilt, falls sich eine ergänzungsbedürftige Lücke in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen herausstellt.


Wir bemühen uns um die korrekte Darstellung der auf unserer Webseite bzw. in unserem Katalog veröffentlichten Produkte und Informationen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass gewisse Informationen unvollständig oder ungenau sind oder Schreibfehler enthalten. Wir behalten uns das Recht vor, solche unbeabsichtigten Fehler ohne vorherige Ankündigung zu beheben. Wir schließen, soweit gesetzlich zulässig, sämtliche Garantien, Bedingungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit den auf dieser Webseite veröffentlichten Informationen aus.